Rheinland-Pfalz muss Tierkörperbeseitigung neu organisieren

Die bisherige Verfahrensweise und Finanzierung sei laut EU wettbewerbsverzerrend und verstoße gegen das Beihilferecht.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichts in Luxemburg muss der Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz 42 Millionen Euro zurückzahlen. „Da er dazu nicht in der Lage ist, führt kein Weg an der Auflösung des Zweckverbands vorbei. Die beihilfekonforme Neuorganisation der Tierkörperbeseitigung im Land ist unumgänglich“, erklärte Landwirtschaftsministerin Höfken. Über ein neues Gesetz soll der Landtag nächste Woche entscheiden.

„Wir haben uns in den Verhandlungen mit Brüssel stets dafür eingesetzt, dass die Entsorgung risikoreicher tierischer Abfälle unter öffentlich-rechtlicher Kontrolle bleibt. Gemeinsam mit den Kreisen und kreisfreien Städten werden wir die dazu verbliebenen Spielräume prüfen und nutzen“, so Höfken. Dies entspreche auch einer Forderung der Kommunen, in deren Verantwortung die Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz und fast allen anderen Bundesländern liege. „Es bleibt unser Ziel, den guten Standard der Tierkörperbeseitigung der Kommunen in Rheinland–Pfalz zu erhalten und diesen sensiblen Sektor nicht allein dem freien Spiel der Marktkräfte und den Gewinninteressen gewerblicher Abfallentsorger unterzuordnen“, so Höfken. Es sei nicht im Sinne der Landesregierung, Monopolstrukturen den Weg zu ebnen, die das Land in seuchen- und gesundheitspolitischen Angelegenheiten von einzelnen Unternehmen abhängig machen würden.

Der Neustart müsse nun schnell in die Wege geleitet werden, auch, um drohende Strafzahlungen zu vermeiden. Höfken kündigte an, dass die Landesregierung die Kommunen bei der Neuorganisation unterstützen und diese mit den Betroffenen und der Europäischen Kommission weiterhin eng abstimmen werde.

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