Scholz fordert Novellierung der Altfahrzeugrichtlinie

"Eine 95-prozentige Verwertungsquote von Altfahrzeugen, die die heutige Richtlinie ab 2015 fordert, ist vor dem Hintergrund aktueller Marktbedingungen nicht zu erreichen" - zu diesem Urteil kommt Beate Kummer, Sprecherin der Scholz Gruppe, auf dem internationalen Automobilkongress in Brüssel. Sie fordert daher, die Altfahrzeuglinie anzupassen.

„Hohe Exportquoten und die zunehmende Tendenz zur Verbrennung vermindern den Anreiz für weitere Investitionen in neue Recyclingtechnik. Vielmehr ist davon auszugehen, dass bei fehlenden Kontrollen an den Grenzen und Nichtbeachtung der Abfallhierarchie die Recyclingquoten für alle Abfallströme weiter im Sinkflug sind“, argumentiert Kummer weiter. Aus diesen Gründen seien neue Vorgaben in einer novellierten Altfahrzeugrichtlinie festzuschreiben.

Seit Inkrafttreten der Altfahrzeugrichtlinie in 2000 wurde das Abfallrecht auf neue Füße gestellt, was eine Anpassung notwendig macht. Der seit Jahren steigende illegale Export von Altfahrzeugen ist aufzuhalten, fordert Kummer. Hierzu sind neue Definitionen in einer Novelle vorzusehen. Wie bereits in der neuen Elektronikschrottrichtlinie vorgesehen, sollte auch in einer novellierten AltfahrzeugRiL eine Beweislastumkehr beim Export rechtsverbindlich vorgeschrieben werden. „Der Exporteur soll anhand existierender Vorgaben – nunmehr weiter präzisiert durch die erwähnte, oberstgerichtliche Entscheidung – beweisen müssen, dass ein Gebrauchtwagen vorliegt. Dies kann einen wesentlichen Schritt hin zu einem Ende des illegalen Abflusses von Rohstoffen und von gefährlichen Abfällen bedeuten“, sagt Oliver Scholz, Vorstandsvorsitzender von Scholz.

Für eine Erhöhung der Verwertungsquoten soll zukünftig rechtsverbindlich vorgeschrieben werden, dass mehr Informationen über die Zusammensetzung der auf den Markt gebrachten Fahrzeuge in der Recyclingwirtschaft ankommen. Erst wenn bekannt sei, in welchen Bauteilen wertvolle Edelmetalle, karbonfaserverstärkte Kunststoffe oder Seltene Erden vorhanden sind, könne zielgerichtet das entsprechende Recyclingverfahren erforscht und wirtschaftlich bewertet werden. „Wenn auch zukünftig Fahrzeuge in Shredder-und Post-Shredderanlagen verwertet werden sollen, müssen Stoffinformationen dort ankommen, wo sie demontiert und verwertet werden. Ansonsten sind die Chancen sehr gering, dass in irgendeinem Mitgliedstaat ein Fahrzeug zu 95 Prozent ab 2015 verwertet werden kann“, sagt Kummer.

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