Bemerkenswert ist laut Dühr auch, dass im Gegensatz zum DSD alle übrigen Dualen Systeme ihre Mengenmeldungen für das 1. Quartal 2014 als korrekt testiert bekommen haben – die vom DSD gemeldeten Eigenrücknahmen wurden hingegen seinen Worten nach als „nicht plausibel qualifiziert“. Dass dieser Sachverhalt Fragen aufwerfe, liege auf der Hand. Auch die DSD-Verlautbarung „Wir verlassen die Clearing-Verträge und initiieren mit Partnern und Industrie neue“ sei nebulös und lasse Deutungen in allerlei Richtungen zu. DSD solle aus der Deckung herauskommen und „Ross und Reiter“ bezüglich seiner Absichten und Pläne nennen, dies umso mehr, als DSD bereits im 4. Quartal 2013 erhebliche Mengen abgemeldet und damit, vermutlich ganz bewusst, auf die jetzige Situation hingearbeitet habe.
Der DSD-Vorstoß wirft laut Dühr folgende Fragen auf:
– Erkennt DSD die durch den Clearingvertrag ermittelten Marktanteile an und wird es die Entsorger entsprechend bezahlen?
– Wird DSD den Kunden gegenüber künftig in der Lage sein, ihre durch die VerpackV vorgegebenen verpackungsrechtlichen Pflichten zu erfüllen?
Grundsätzlich ist sei es unstreitig, dass die vom DSD angegriffenen Eigenrücknahmen und Branchenlösungen mit dazu beitragen, die Entsorgungskosten niedrig zu halten. Gleichwohl gebe es Probleme, die mit beiden Entsorgungslösungen verbunden sind. Dühr hofft, dass mit einer Novelle der Verpackungsverordnung die Defizite in der Prüfbarkeit behoben werden.