KrWG: bvse-Textiler nehmen gegenüber BMU Stellung

Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) werden Wettbewerb und Recycling nicht verbessert, sondern durch die Vollzugspraxis geradezu bekämpft. Diese Meinung hat der bvse-Fachverband Textilrecycling gegenüber Ministerialdirektor Helge Wendenburg vom Bundesumweltministerium (BMU) zum Ausdruck gebracht. Damit seien die Ziele der EU-Abfallrahmenrichtlinie ins Gegenteil verkehrt worden.

Bei der Sammlung von Alttextilien finde derzeit eine unfaire Verdrängung gewerblicher Akteure statt und die Wiederverwendung der Kleidung rücke aus dem Fokus, kritisiert der Fachverband Textilrecycling im Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse). Mit ihrer Stellungnahme haben die Textiler im bvse das bereits erfolgte Verbändeschreiben ergänzt. BMU-Abteilungsleiter Wendenburg hatte im Rahmen der vorgesehenen Überprüfung des Gesetzes alle Marktbeteiligten zu einer Einschätzung aufgefordert.

Der Fachverbandsvorsitzende Michael Sigloch und sein Stellvertreter Rainer Binger machen in dem Schreiben deutlich, dass das Anzeigeverfahren nach § 18 KrWG in vielen Fällen deutlich überstrapaziert werde: Die Behörden setzten es in vielen Fällen einer Genehmigungspflicht gleich, untersagten Sammlungen ohne stichhaltige Begründung und drängten mit Verweis auf hohe Gebühren zum Rückzug. Am problematischsten sei jedoch die enge organisatorische Verknüpfung der kommunalen Eigenbetriebe mit den unteren Abfallbehörden, die für das Anzeigeverfahren zuständig sind. Unter diesen Gegebenheiten könne ein fairer Wettbewerb nicht mehr stattfinden. Schon jetzt seien gewerbliche Sammler in einigen Regionen völlig vom Markt verdrängt worden.

Das plötzliche Interesse der Städte und Gemeinden an den Kleidersammlungen hat aus Sicht der bvse-Textiler lediglich einen finanziellen Hintergrund: In ihrem Schreiben bemängeln sie, dass es den Kommunen bei Ausschreibungen zunehmend nicht um eine höherwertige Erfassung und Verwertung sondern allein um den Preis gehe. Die Qualität der Verwertung rücke aus dem Fokus. Das führe zu einem immer ruinöseren Wettbewerb bei der Sortierung. Betriebe in Deutschland und Zentraleuropa könnten die überzogenen kommunalen Preisvorstellungen jedoch nicht erfüllen, weil sie nach höheren arbeits- und abfallrechtlichen Standards arbeiten.

Skeptisch sieht der Fachverband auch kommunale Bestrebungen, Textilsammlungen mit Elektronikschrott- oder Papiersammlungen zu kombinieren, da diese die Wiederverwendung des Sammelguts potenziell gefährden.

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