Mindestlohnfreie Monate könnten bevorstehen

Der bisherige Mindestlohn in der Abfallwirtschaft in Höhe von 8,33 Euro je Stunde ist nur noch bis zum 31. Dezember gültig. „Damit gilt ab dem 1. Januar 2013 zunächst kein Mindestlohn mehr.“ Darauf weist die BDSV in ihrem aktuellen Newsletter hin.

Wie die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) eigenen Aussagen zufolge vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) erfahren hat, sollen sich die Tarifparteien bereits auf einen neuen Mindestlohn geeinigt haben. Dieser liegt dem Vernehmen nach minimal über dem bislang gültigen Mindestlohn, und zwar in Höhe von 8,68 Euro pro Stunde.

Die Tarifparteien sollen auch schon einen Antrag auf erneute Allgemeinverbindlichkeit gestellt haben. Dennoch geht die BDSV davon aus, dass es „zunächst eine mindestlohnfreie Zeit“ geben werde.

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