Regierungspräsidium nimmt Woolrec-Geschäftsführer ins Visier

Das festgestellte Loch in der Anlieferhalle der Firma Woolrec hat für den Geschäftsführer des Unternehmens ein rechtliches Nachspiel. Wie das Regierungspräsidium Gießen mitteilt, wird gegen ihn ein Verfahren wegen des Verdachts der persönlichen Unzuverlässigkeit als Betreiber einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage eingeleitet.

Denn nach jetzt vorliegenden Erkenntnissen habe das Unternehmen über den Zeitpunkt der Entstehung sowie den Umfang des Schadens bewusst falsche Angaben gemacht, so teilte die Behörde weiter mit. Woolrec habe Mitarbeiter der Behörde darüber vorsätzlich getäuscht, indem die Schadensstelle mittels eines aufwendigen Arrangements vor den Augen der Kontrolleure verborgen worden sei.

Dem Unternehmen werde außerdem im Wege eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens eine erhebliche Geldbuße wegen des Verstoßes gegen die behördlichen Auflagen auferlegt. Darüber hinaus werde die zuständige Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts einer Umweltstraftat über den Vorfall informiert.

„Woolrec darf vorerst nicht zum normalen Regelbetrieb zurückkehren“, sagt Regierungspräsident Lars Witteck. Lediglich der in der Halle lagernde Abfall sei jetzt noch zu verarbeiten, um eine Begehung und Abnahme der Schadensstelle bei leergeräumter Halle zu ermöglichen. „Der Anlieferbetrieb bleibt weiterhin untersagt.“ Am heutigen Mittwoch werden Experten des Regierungspräsidiums die Unfallstelle erneut begutachten und entscheiden, ob weitere Annahmen von Abfall und der Betrieb der Verarbeitungsanlage wieder erfolgen dürfen.

Noch am Montag hatte der stoffliche Verwerter von Mineralfasern, Woolrec, nach eigenen Angaben den Betrieb wieder aufgenommen.

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