Scholz warnt vor Konsequenzen der Steuerpflicht von Abfällen

„Eine Steuerpflicht von Abfällen nach dem neuen Energiesteuergesetz hat zahlreiche negative Konsequenzen auf den Recyclingmarkt.“ Das sagt Raphael Barth, Vorstand der Scholz AG. „Es kann dazu führen, dass Abfälle vermehrt ins Ausland exportiert werden sowie die neue Abfallhierarchie unterlaufen wird.“ Eine Verteuerung der energetischen Verwertung von Ersatzbrennstoffen werde dazu beitragen, dass noch mehr Abfälle in Müllverbrennungsanlagen zur Beseitigung abgezogen werden.

Zudem werde die Einhaltung von Gesamtverwertungsquoten nach der Altfahrzeug-Verordnung und dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gefährdet, erklärt Scholz-Vorstand Barth weiter..

Die Scholz-Gruppe sieht eigenen Worten zufolge in dem Ansinnen der Bundesregierung zur Änderung des Energiesteuerrechts zahlreiche Nachteile für das Ziel der Abfallwirtschaft, mehr Ressourcen zu schonen und klimawirksame Gase einzusparen. Eine Steuerpflicht, die nach Inkrafttreten der Durchführungsbestimmung zum Energiesteuerrecht greift, hätte zur Konsequenz, dass Abfälle, sobald sie als Energieerzeugnisse eingesetzt werden und einen Mindestheizwert von 13.000 Kilojoule pro Kilogramm aufweisen, mit 0,33 Euro pro Gigajoule besteuert würden.

Ausnahmen seien geplant für die Verbrennung von Siedlungsabfällen und Klärschlamm. Die energetische Verwertung von heizwertreichen Fraktionen aus der Aufbereitung der Altfahrzeuge oder des Elektronikschrotts würden dann ebenfalls steuerpflichtig, so die Scholz-Gruppe. Bisher habe die Bundesregierung eine derartige Besteuerung heterogen zusammengesetzter Abfälle gescheut. Nun sei damit zu rechnen, dass bei der Höhe des geplanten Steuersatzes für Abfälle – was dem Steuersatz der Verbrennung von Kohle entspreche – Mehrkosten bei Abfällen mit Heizwerten von 15 bis 30 Megajoule pro Kilogramm in der Höhe von 5 bis 10 Euro je Tonne entstehen.

Die Steuerschuldnerschaft müsse zudem vom Lieferanten und nicht wie sonst üblich vom Kraftwerksbetreiber übernommen werden, was zu einer großen Gefahr bestehender Strukturen werde. Dies würde allein für den Vorzeigestandort Leipzig-Espenhain hinsichtlich der Recyclingleistungen Mehrkosten in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro bedeuten.

Weitere Kostenzuschläge würden bei der Aufbereitung von Sekundärbrennstoffen durch höheren analytischen Aufwand entstehen, da regelmäßig Heizwertbestimmungen notwendig würden. Dies würde nach Ansicht der Experten zu einem weiteren erheblichen bürokratischen Aufwand führen.

„Will man ernsthaft am Ziel einer hochwertigen Kreislaufwirtschaft festhalten und Primärbrennstoffe schonen, um auch Treibhausgase einzusparen, darf eine zusätzliche Besteuerung von Abfällen nicht zu weiteren Mehrkosten führen,“ sagt Scholz-Vorstand Barth. „Nach Auskunft des VIK, des Verbandes der industriellen Energie-und Kraftwirtschaft, seien die Energiekosten in Deutschland bereits heute fast die höchsten in der Europäischen Union. Die Aufbereitung für eine hochwertige Abfallwirtschaft stehe ebenfalls im knallharten Wettbewerb mit Anlagen in den anderen europäischen Ländern.“ Deshalb wäre es folgerichtig, das Energiesteuerrecht nochmals entsprechend zu ändern und Abfälle aus dem Anwendungsbereich komplett auszunehmen, so Barth abschließend.

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