BDE und VHE: Bauernhöfe sind keine Entsorgungsbetriebe

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird derzeit novelliert. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Behandlung von industriellen und häuslichen Bioabfällen in landwirtschaftlichen Vergärungsanlagen zuzulassen und durch finanzielle Anreize noch weiter zu fördern. Nach Ansicht des Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) und des Verbands der Humus- und Erdenwirtschaft (VHE) sind damit erhebliche und unnötige Risiken verbunden.

Im Zuge moderner Energiepolitik soll zukünftig noch mehr Strom aus Biomasse erzeugt werden. Dieses politisch nachvollziehbare Ziel werde unterstützt, sollte allerdings nur mit geeigneten Mitteln erreicht werden. Die Verwertung von industriellen und häuslichen Bioabfällen in landwirtschaftlichen Vergärungsanlagen gehört nach Ansicht des BDE und des VHE nicht dazu. Bioabfälle aus dem gewerblichen und häuslichen Bereich sollten wie bisher in speziellen Abfallbehandlungsanlagen aufbereitet, hygienisiert und entweder kompostiert oder vergoren werden.

Denn Landwirte seien Spezialisten im Bereich Tierproduktion und Pflanzenerzeugung. Viele hätten sich auch als Experten für den Bereich der Vergärung von Mais, Stallmist und Gülle zu Biogas qualifiziert. Aber nicht jeder Landwirt, der mit Blick auf künftige Fördergelder überlegt, auch häusliche oder industrielle Bioabfälle zu vergären, verfüge über das dazu nötige Spezialwissen, argumentieren die beiden Verbände. Die gesetzlichen Anforderungen an die Verarbeitung dieser Bioabfälle seien aus guten Gründen höher als bei der Verwertung von rein landwirtschaftlichen Rohstoffen wie etwa Stallmist und Gülle. Abfallbehandlungsanlagen unterliegen strengeren behördlichen Auflagen und Kontrollen. Diese Betriebe müssten über speziell ausgebildetes Fachpersonal verfügen, das mit den abfallrechtlichen Regeln und abfallspezifischem Fachwissen vertraut ist. Das könne auf vielen Höfen nicht gewährleistet werden.

“Unbehandelte Bioabfälle haben nichts auf einem Bauernhof verloren“

Ein weiterer Punkt betrifft Aspekte der Hygiene: Die landwirtschaftlichen Stoffströme wie etwa Mais und Gülle auf der einen Seite und Bioabfälle aus nicht landwirtschaftlicher Produktion auf der anderen Seite sind laut BDE und VHE vernünftigerweise getrennt zu halten: Die Vermischung von Nahrungsmittelproduktion und Abfallbehandlung auf einer Betriebsstätte sei nachweislich kritisch. Auf Abfallbehandlungsanlagen sollten unter Hygieneaspekten eben keine Nahrungsmittel produziert werden – und im Umkehrschluss hätten natürlich unbehandelte Bioabfälle auf einem Bauernhof nichts verloren.

Auch die Absicht des Gesetzgebers, die Vergärung von externen Bioabfällen mit Fördergeldern für die Landwirte zu fördern, dürfte sich als Irrweg erweisen: Für den höheren Aufwand bei der Behandlung von Bioabfällen erhalte der Entsorger nämlich im Regelfall eine Vergütung. Dagegen ist der Anbau von Energiemais mit Kosten für den Erzeuger verbunden. Die Mischung dieser Stoffe mit so unterschiedlicher Wertigkeit in einem gemeinsamen Verfahren schließe transparente Verfahren bei der Umsetzung und wirksame Kontrollmöglichkeiten nahezu aus, erklären die Verbände.

Im Zuge der Neuausrichtung der Energiepolitik fordern BDE und VHE, dass es weiterhin bei der bewährten strikten Trennung zwischen Bioabfallbehandlung und landwirtschaftlicher Produktion bleibt. Nur so könnten sachgerechte Überwachung, Transparenz und hygienische Standards gesichert werden.

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