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Neuordnung des Abfallrechts bedarf der Nachbesserung

Der Bundesrat sieht in dem Entwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz erheblichen Nachbesserungsbedarf. In seiner umfang- und detailreichen Stellungnahme vom heutigen Tage mahnt er neben redaktionellen, klarstellenden und konkretisierenden Änderungen in mehreren Punkten auch die Einhaltung Europäischen Rechts an.
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Zudem wollen die Länder einer Mitteilung des Bundestags zufolge gewerbliche Sammlungen von Abfällen auf Fälle beschränken, in denen private Haushalte ihren verwertbaren Müll auf freiwilliger Basis ohne dauerhafte vertragliche Bindung unentgeltlich zur Verfügung stellen. Sie würden befürchten, dass ansonsten die Überlassungspflichten an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nahezu vollständig ausgehöhlt werden.

Den im Gesetzentwurf vorgesehenen Zwang zur Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne hätten die Länder abgelehnt. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sollten selbst entscheiden können, ob sie jeden Haushalt mit einer Wertstofftonne ausstatten oder Wertstoffe über andere Systeme erfassen.

Der Bundesrat fordert eigenen Worten zufolge auch, den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren mit dem Ziel zu überarbeiten, zusätzliche Belastungen und Kostenrisiken für die Haushalte von Ländern und Kommunen zu vermeiden.

Quelle: Bundesrat

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