Bonn wandelt Abfallwirtschaftsamt in eine AöR um

Die Stadt Bonn will die städtische Abfallwirtschaft flexibler und effektiver aufstellen. Dieses Ziel solle mit der Änderung der Rechtsform des Amtes für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) erreicht werden. Das hat die Stadt Bonn bekannt gegeben. Die AöR vereine die Vorteile der Privatwirtschaft mit einem öffentlich-rechtlichen Unternehmen.

Davon profitiere nicht zuletzt der Gebührenzahler, denn die Gebühren für Abfall und Straßenreinigung sollen langfristig stabil bleiben, wie die Stadt Bonn weiter mitteilt. Für die derzeit rund 370 Mitarbeiter soll demnach der Status quo gesichert werden. Die Stadt Bonn hat eigenen Angaben zufolge den Untersuchungsauftrag zur ergebnisoffenen Überprüfung der möglichen Rechtsform nach einem umfassenden europaweiten Verfahren an die Bietergemeinschaft „ECONUM/Gaßner Rechtsanwältee/Ernst & Young“ vergeben. Die Gutachter empfehlten demnach, das heutige Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung in eine AöR umzuwandeln. Dieser Empfehlung habe sich die Verwaltung nach Beratung im Verwaltungsvorstand jetzt angeschlossen, so die Stadt Bonn.

Für den städtischen Fuhrpark solle zunächst ein modernes und in die Zukunft gerichtetes Organisationsmodell entwickelt werden, bevor über die künftige Zuordnung zu einer Organisationseinheit der Stadt entschieden werden könne. Dann wären sowohl ein Verbleib bei der Stadt, als auch eine Einbindung in die AöR denkbar. Die Untersuchung erfolge parallel zur weiteren Vorbereitung der Umgründung unter Federführung des neuen Organisationsamtes. Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz werde sich als erstes Gremium am 29. März mit der Vorlage beschäftigen. Dem Rat liege sie dann am 14. April zur Beschlussfassung vor, erläutert die Stadt. Sofern dies geschehe, könne die Umgründung zum 1. Januar 2012 realisiert werden.

Die AöR bleibe mit der Daseinsvorsorge Abfallwirtschaft und Stadtreinigung zu 100 Prozent in städtischem Besitz, sagte Umweltdezernent Rüdiger Wagner. Über den Verwaltungsrat – gesetzlicher Vorsitzender ist der Oberbürgermeister oder der zuständige Beigeordnete, die weiteren Mitglieder werden vom Rat gewählt – behielten Stadtverwaltung und Kommunalpolitik auch weiter Einfluss auf die Abfallwirtschaft. Die Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge (Abfallwirtschaft und Stadtreinigung), aber auch der Zentralwerkstatt als Hilfsbetrieb würden durch die Umgründung nicht umsatzsteuerpflichtig – immerhin derzeit 19 Prozent. Das sei auch der entscheidende Vorteil der AöR gegebenüber einer GmbH.

Entlastung des städtischen Haushalts um 193.000 Euro

Mit der AöR könnten dem Gutachten zufolge der städtische Haushalt jährlich rund 193.000 Euro entlastet werden. Auch die Gebührenhaushalte profitieren nach Einschätzung der Gutachter von der Umgründung. Damit würden die für die Umgründung erforderlichen geschätzten 300.000 Euro als einmalig anfallende Kosten schnell amortisiert, führt die Stadt Bonn weiter aus.

Ein weiterer Vorteil ergebe sich durch den eigenen Wirtschaftsplan der AöR und die damit verbundene Unabhängigkeit vom städtischen Haushalt. Hiermit sei zumindest für den betriebseigenen Fuhrpark mit seinen rund 700 Fahrzeugen und circa 1.600 Geräten die Chance gegeben, in den Folgejahren die inzwischen deutliche Ueberalterung abzubauen, ohne dass hierdurch der angespannte städtische Etat zusätzlich belastet wird, argumentiert die Stadt. Auch ohne AöR habe das Gutachten im Gesamtbetrieb des Amtes für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft ein Optimierungspotential von rund 1,5

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