Kurzarbeit-Verlängerung im Kabinett

Das Bundeskabinett will heute die Kurzarbeiter-Regelung über das Jahresende hinaus verlängern. Beschlossen werden soll, dass das Kurzarbeitergeld auch 2010 beantragt werden kann - und zwar bis Jahresende.

Das Instrument hat sich in der Wirtschaftskrise als Puffer gegen Entlassungen bewährt. Das Kurzarbeitergeld soll künftig für die Höchstdauer von 18 Monaten bezahlt werden. Derzeit sind es maximal 24 Monate.

Ohne Anschlussregelung würde neue Kurzarbeit vom 1. Januar 2010 nur noch – wie im Gesetz vorgesehen – für sechs Monate bezahlt. Nach Einschätzung von Experten hätte es ohne die großzügigere Regelung bei der Kurzarbeit in Deutschland durch die Wirtschaftskrise bis zu eine halbe Million mehr Arbeitslose gegeben.

Der Wirtschaftsforscher Rudolf Hickel sprach sich klar für eine Fortsetzung der Sonderregelung aus. „Das Kurzarbeitergeld muss verlängert werden“, sagte Hickel der „Passauer Neuen Presse“ (Mittwoch). „Der Staat sollte jetzt noch Anreize geben, Personal so lange wie möglich zu behalten.“ Noch sei es für den Staat zu früh, sich aus der Krisenbekämpfung zurückzuziehen. Ein selbsttragender Aufschwung sei „noch weit entfernt“.

Die Kurzarbeit war nach dem Ausbruch der Wirtschaftskrise im Herbst 2008 in mehreren Schritten verlängert und attraktiver gemacht worden. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) zahlt den Kurzarbeitern bis zu 67 Prozent des Lohnes, der wegen der Arbeitszeitverkürzung wegfällt. Unternehmen bekommen in den ersten sechs Monaten die Hälfte der für sie fälligen Sozialversicherungsbeiträge von der BA erstattet, danach sogar ganz. (dpa))

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