Weg frei für neue Branchen-Mindestlöhne

Der Weg für neue Mindestlöhne in mindestens drei Branchen ist frei. Für die Großwäschereien und die Branche der Bergbau-Spezialarbeiten einigten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften im Tarifausschuss beim Bundesarbeitsministerium auf Lohnuntergrenzen. Für Mindestlöhne in der Abfallwirtschaft gebe es "deutliche Signale der Arbeitgeber" für eine Verständigung, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur dpa gestern nach der Sitzung aus Teilnehmerkreisen.

Die Tarifparteien in der Abfallwirtschaft, für Großwäschereien und die Bergbau-Spezialarbeiten hatten zuvor eigene Mindestlohn- Tarifverträge ausgehandelt. Diese kann Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) nun als allgemeinverbindlich für die gesamte Branche erklären. Damit wird es demnächst Mindestlöhne für weitere knapp 230 000 Beschäftigte geben. „Schritt für Schritt gibt es immer mehr Mindestlöhne in Deutschland“, erklärte Scholz.

Die Höhe der neuen Mindestlöhne variiert nach Tätigkeit und Region. Die Spanne reicht von 6,36 Euro in Großwäschereien (Ost) bis 12,41 Euro für Bergbau-Facharbeiter. In der Abfallwirtschaft beträgt er 8,02 Euro. Zum ersten Mal werden damit Mindestlöhne über das novellierte Entsendegesetz eingeführt. Auf dieses hatte sich die große Koalition nach langem Tauziehen im Frühjahr geeinigt.

Gegen den Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe votierten die Vertreter der Gewerkschaften, gegen die Lohnuntergrenze für die beruflichen Weiterbildungseinrichtungen die Arbeitgeber.

DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki zeigte sich über das Ergebnis
enttäuscht: „Nur für zwei von fünf Branchen konnte bisher eine sichere Einigung über angemessene Mindestlohntarifverträge erzielt werden. Das zeigt, dass dieser Weg nur ein ­ zudem sehr beschwerlicher ­ Zwischenschritt sein kann. Viele Tausend Beschäftigte warten weiterhin auf Existenz sichernde Löhne.“ (dpa/RM)

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