Förderungen für den Güterkraftverkehr

Das Bundesverkehrsministerium hat im Februar einen Förderungskatalog mit Maßnahmen vorgelegt, der auf die Bedürfnisse des Güterkraftverkehrs zugeschnitten sind. Danach werden sowohl fahrzeug- und personenbezogenen Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Effizienzsteigerung gefördert.

Gefördert werden unter anderem der Erwerb von Ausrüstungsgegenständen, Einrichtungen und sonstige Maßnahmen im Bereich Umwelt und Sicherheit, sowie Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung.

Förderberechtigt sind Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind. Schwere Nutzfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 Tonnen beträgt.

Wie die tegos GmbH in Dortmund mitteilt, werden beispielsweise Investitionen von Unternehmen in die Effizienzsteigerung des Güterkraftverkehrs mit bis zu 2.000 Euro pro Fahrzeug und bis zu 33.000 Euro pro Unternehmen bezuschusst. Und für die Anschaffung von Telematik-Systemen wird im Bereich Umwelt und Sicherheit ein Zuschuss von bis zu 1.400 Euro pro Fahrzeug gezahlt.

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