Interseroh AG wird Interseroh SE

Angesichts der fortschreitenden Internationalisierung streben Vorstand und Aufsichtsrat der Interseroh AG auf ihrer heutigen Hauptversammlung in Köln die Umwandlung des Unternehmens in eine Europäische Gesellschaft mit dem Namen „Interseroh SE“ an.

Die SE ist eine Rechtsform der Europäischen Union. Mit ihr ermöglicht die EU die Gründung von Aktiengesellschaften in den Mitgliedsländern als multinationale Rechtsform.

Eine SE mit Sitz in Deutschland entspricht im Wesentlichen einer deutschen Aktiengesellschaft, heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens.

Der Vorstandsvorsitzende der Gesellschaft, Albus, versicherte auf der Hauptversammlung, dass die Interseroh SE ihren Sitz in Deutschland behält. Auch die Organisationsstruktur des Konzerns wird sich durch die Umwandlung nicht ändern.

Die Umwandlung habe weder die Auflösung der Gesellschaft noch die Gründung einer neuen juristischen Person zur Folge. Es handele sich um einen reinen Formwechsel, bei dem die rechtliche und wirtschaftliche Identität erhalten bleibt, sagte Albus heute.

Mit der Umwandlung werden die Aktionäre Kraft Gesetzes zu Aktionären der Interseroh SE. Ihre Rechtsstellung, zum Beispiel im Hinblick auf Stimmrecht und Dividendenrecht, bleibt unverändert, so Albus. Und auch die Interseroh-Aktien werden unverändert weiter gehandelt. Und das Grundkapital der Interseroh AG wird bei der Umwandlung zum Grundkapital der Interseroh SE.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts folgt weiterhin den Regeln, die auch für eine deutsche Aktiengesellschaft gelten, betonte Albus. Und die Umwandlung habe keine bilanziellen und keine steuerlichen Auswirkungen.

Wesentliche Änderung in der Satzung sei zum Einen die Möglichkeit, die Organmitglieder zukünftig für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren und damit für ein Jahr länger als bei der AG zu bestellen. Eine weitere Änderung, die sich aus der SE-Verordnung ergibt, ist, dass die ordentliche Hauptversammlung innerhalb der ersten sechs Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres stattzufinden hat – bei einer deutschen Aktiengesellschaft beträgt die Frist acht Monate.

„In der Praxis bedeutet dies für Interseroh jedoch keine Änderung, da wir uns in der Vergangenheit regelmäßig im ersten Kalenderhalbjahr zur Hauptversammlung getroffen haben“, sagte Albus.

Eine wichtige Änderung betrifft allerdings Satzungsänderungen. Sie bedürfen in der SE, soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen, einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Sofern mindestens die Hälfte des Grundkapitals bei der Hauptversammlung vertreten ist, ist eine einfache Mehrheit ausreichend. Bisher bedurften diese Beschlüsse bei der Interseroh AG einer einfachen Mehrheit.

Voraussetzung für die Umwandlung in die SE ist die Durchführung eines gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitnehmer-Beteiligungsverfahrens. Dieses Verfahren Interseroh durch die Information der betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Oktober letzten Jahres bereits eingeleitet.

Das Verhandlungsverfahren über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Interseroh SE konnte durch Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Vorstand der Interseroh AG und dem besonderen Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer am 15. April 2008 deutlich vor Ablauf der gesetzlich vorgesehenen maximalen Verhandlungsfrist von 6 Monaten abgeschlossen werden. Die Vereinbarung sieht die Errichtung eines SE-Betriebsrats in der Interseroh SE vor, dem nach Maßgabe der Vereinbarung Unterrichtungs- und Anhörungsrechte in wesentlichen grenzüberschreitenden Angelegenheiten zustehen werden.

Der SE-Betriebsrat besteht für die Dauer seiner ersten fünfjährigen Amtszeit aus neun Mitgliedern. Damit wird der SE-Betriebsrat deutlich kleiner sein als dies nach der gesetzlichen Auffangregelung der Fall gewesen wäre (zum Vergleich: bei Eingreifen der gesetzlichen Auffangregelung hätte der SE-Betriebsrat voraussichtlich aus 17 Mitgliedern bestanden). Die Vereinbarung kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Jahr, erstmalig zum Ende des Jahres 2013 gekündigt werden, heißt es in der Pressemitteilung.

Vorstand und Aufsichtsrat planen, die Umwandlung in die SE im dritten Quartal dieses Jahres abschließen zu können. Mit dem Schritt von der AG zur SE soll die europaweite Ausrichtung der Gesellschaft auch nach Außen verdeutlicht werden, ohne dass sich an der Unternehmensstruktur und der Leitungsorganisation der Interseroh SE im Vergleich zur Interseroh AG etwas ändert.

Mit der multinationalen Rechtsform der SE will Interseroh seinen Anspruch unterstreichen, über die Grenzen Deutschlands hinaus aktiv am Ressourcen- und Klimaschutz mitzuwirken.

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