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Umweltschutz: Brandenburg mit neuen Förderrichtlinien

In Brandenburg gelten ab sofort neue Förderrichtlinien für die Abfallwirtschaft und für den Immissions- und Klimaschutz.
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Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) hat für die neuen Förderrichtlinien bis 2013 insgesamt 38 Millionen Euro aus EU-Strukturmitteln zur Verfügung gestellt.

Woidke: „Bei der neuen Richtlinie ist eine Konzentration auf solche Projekte vorgesehen, die den Schutz für Menschen und Umwelt kurzfristig verbessern, unter anderen durch zeitnahe Deponiesanierung und Feinstaubminderung in den Städten.“

Ebenso stehen besonders innovative Projekte zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz im Fokus der Förderrichtlinie. So können beispielsweise Projekte, die auf eine hohe Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden abzielen beziehungsweise Vorhaben zur besseren energetischen Verwertung von Abfällen unterstützt werden.

Die langjährig bewährten Instrumente zur Förderung abfallwirtschaftlicher Projekte und zur Förderung von Maßnahmen des Immissions- und Klimaschutzes wurden zu einer Richtlinie zusammengeführt.

Das Agrar- und Umweltministerium fördert seit 1992 wichtige und beispielhafte Vorhaben zur Minderung schädlicher Einwirkungen auf die Umwelt. Bis 2007 sind insgesamt beispielsweise 110 Millionen Euro zum geordneten Betrieb und Abschluss von Altdeponien eingesetzt worden. Weitere 55 Millionen Euro wurden für 250 Projekte zur Lärmminderung, Luftreinhaltung und Minderung klimaschädlicher Kohlendioxid-Emissionen ausgereicht.

Während im Immissions- und Klimaschutz in der Anfangsphase vor allem die Initiativen von Unternehmen und Privatpersonen unterstützt worden sind, ist in den letzten Jahren ein Großteil der Mittel in kommunale Infrastrukturprojekte geflossen, die der Allgemeinheit unmittelbar zu gute kommen.

Für Vorhaben des kommunalen Umweltschutzes kann ein maximaler Fördersatz von bis zu 75 Prozent zur Anwendung kommen. Kleine und mittelständische Unternehmen können eine maximale Förderung von 50 Prozent zur Umsetzung von besonders innovativen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz erhalten.

Gefördert werden:
> Maßnahmen zur Optimierung mechanisch-biologischer Abfallbehandlungsanlagen, insbesondere mit dem Ziel einer der Herstellung von Ersatzbrennstoffen und Sicherungs- und Rekultivierungsmaßnahmen zum geordneten Abschluss von Altdeponien.

> Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität und/oder zur Verminderung der Lärmbelästigung der Bürger, insbesondere Maßnahmen, die kombiniert wirken und Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden, die soziale Einrichtungen oder entsprechende Dienstleistungen dauerhaft beherbergen.

> Innovative und beispielhafte Maßnahmen zur CO2-Minderung, Energieeinsparung, Energierückgewinnung, Kraft-Wärme-Kopplung sowie Minderung und Nutzung von Abwärme.

Die neue Richtlinie ist auf der Internetseite des Umweltministeriums in Brandenburg einzusehen. Zur Einreichung von Förderanträgen kann ab sofort mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg Kontakt aufgenommen werden.

Quelle: Umweltministerium Brandenburg, whe

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