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REACH: Mittelständische Kunststoffrecycler müssen vorregistrieren

Recycler haben volle Herstellerpflichten nach REACH – und müssen vorregistrieren.
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Recycling-Betriebe haben Hersteller-Pflichten nach REACH und müssen somit Monomere ihrer wiederverwerten Kunststoffe vorregistrieren. Das bestätigten Vertreter der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gestern im Rahmen der zweiten REACH-Expertenrunde von TecPart – Verband Technische Kunststoff-Produkte.

Nach dem ein Papier der Europäischen Kommission vom 02. Juni zum Thema „Abfall und wiedergewonnene Stoffe“ alle Zweifel ausgeräumt hat, sind Recyclingbetriebe als Hersteller zu betrachten. Dies bestätigte die BAuA auf dem Expertenhearing. Damit unterliegen sie allen Pflichten nach REACH und müssen die Monomere ihrer wieder in den Kreislauf zurückgeführten Kunststoffe bei der ECHA (European Chemical Agency) vorregistrieren.

Die Vorregistrierung ist kostenlos und muss online über IUCLID 5 – einer speziellen Software der ECHA – durchgeführt werden.

Durch die Vorregistrierung gewinnt der Recycler Zeit bis 2010. Bis zu diesem Zeitraum werden die wichtigsten Monomere durch die Kunststofferzeuger registriert sein. Eine tatsächliche Registrierung, die dann durch den Recycling-Betrieb stattfinden müsste, ist unwahrscheinlich.

Diese Interpretation des Recyclings nach REACH durch die Europäische Kommission geht eindeutig zu Lasten der zum Großteil kleinen und mittelständigen Betriebe, kritisiert die TecPart in einer Pressemitteilung dazu. So ist die Zusammensetzung der Kunststoffe, die wieder in den Kreislauf zurückgeführt werden, nur selten bis in alle Details bekannt, heißt es. Zwar kennen die Recycler die Grundsubstanzen der chemischen Zusammensetzung, aber nicht die von den Erzeuger-Konzernen patentierten und geheimgehaltenen Formulierungen.

Außerdem: Mit der Vorregistrierung nimmt das Unternehmen an einem Pre-SIEF teil, einem per E-Mail geführten Austausch zu dem Monomer, dem in der Regel die großen Konzerne der Kunststofferzeugung angehören.

Die kleinen und mittleren Unternehmen verfügen nur in seltenen Fällen über die chemische Fachkompetenz oder gar das Know-How im Umgang mit den Behörden.

Der Verband EuPC (European Plastics Converters), der die Interessen der europäischen Kunststoffverarbeiter gegenüber der Europäischen Kommission vertritt, wird in den kommenden Wochen eine Liste mit Kunststoffen der wichtigsten Recyclingströme zusammenstellen.

Plastics Europe wird als Verband der Kunststofferzeuger diese Liste mit den zugehörigen Monomeren versehen. Auf Basis dieser Liste können alle Recycling-Betriebe ihre Vorregistrierung vorantreiben. Wer nicht vorregistriert darf ab 01. Dezember 2008 nicht mehr produzieren beziehungsweise macht sich strafbar.

Die TecPart wird mit seiner Fachgruppe Compoundierer und Recycler alle Verbandsmitglieder über die neue Rechtslage aufklären und unterstützend tätig sein. Dazu steht den Mitgliedunternehmen ein kostenloser REACH Helpdesk zur Verfügung. Außerdem wird der Verband einen speziellen Workshop für Recycler durchführen.

Quelle: Tec Part

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