Öko-Institut fordert klare Signale im Umweltrecht

Im Vorfeld zur UN-Naturschutzkonferenz fordert das Öko-Institut Nachbesserung beim geplanten Umweltgesetzbuch.

Vor Beginn der Bonner UN-Naturschutzkonferenz weist das Öko-Institut auf die Bedeutung des in Deutschland geplanten Umweltgesetzbuches für die Artenvielfalt hin.

Laut Umweltrechts-Experte Falk Schulze müssen im neuen Umweltgesetzbuch – dem umfassendsten umweltrechtlichen Gesetzgebungsverfahren der letzten Jahre in Deutschland – Regelungen geschaffen werden, um dem immer schneller und massiver voranschreitenden Verlust an biologischer Vielfalt zu begegnen.

Der bisherige Referentenentwurf zum Umweltgesetzbuch beschreibt die Sicherung der biologischen Vielfalt als „vorrangiges Ziel“. „Dies allein genügt jedoch nicht“, sagt der Jurist Falk Schulze.

Die Regelungsinstrumente des Naturschutzes und – sehr wichtig – auch der anderen Umweltbereiche wie insbesondere Anlagen- und Wasserrecht müssen die Sicherung der Biodiversität einbeziehen und so ausgestaltet werden, dass die Durchsetzung dieses Ziels gewährleistet ist.

Eine wichtige Rolle spielen hierbei Instrumente wie die Eingriffsregelung, die Landschaftsplanung und die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft.

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