China mit neuen Importbestimmungen für Abfälle

Ab dem 1. März gelten für Abfallexporte nach China ein dreiteiliges Listensystem. Es enthält Importverbote, -beschränkungen und -erlaubnisse. Von den Verboten sind vor allem Kunststoff-, Glas-, Textil- und Metallschrottabfälle betroffen.

Durch die neuen Bestimmungen sollen primär nur die von der EU-Kommission im Rahmen der EG-Abfallverbringungsverordnung getroffene Regelung für den Export in Nicht-OECD-Staaten umgesetzt werden. Bereits verschiffte Ladungen sind also nicht betroffen.

Maßgeblich sei vielmehr das Verladedatum: Ein Prüfzertifikat durch die CCIC Bremen Import & Export Commodities Inspection GmbH im Verladehafen soll auch bei der Ankunft in China gelten.

Leider liegen die neuen Bestimmungen bisher nur in chinesisch vor: Eine offizielle Übersetzung sei zur zeit nicht möglich, da wesentliche „Begrifflichkeiten” unklar seien, klagt der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse).

Vorsicht ist vor allem beim Export von Plastiktüten, -folien und -netze geboten, sowie Hart- und Weichkautschuk bzw. einigen Spezialpapieren wie wachsbeschichtete, Thermo- und Durchschreibpapiere und einige Verbunde.

Laut bvse sind die neuen Bestimmungen auch deshalb schwierig in der Praxis umzusetzen, da es zwischen den drei Listen mehrere Überschneidungen gibt.

Und: Nicht alle bislang nach China exportierbaren Materialien sind in dem neuen Listensystem abgebildet. Wie diese zu behandeln sind, ist laut bvse offen.

Kommentar schreiben

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.