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Neue Verpackungsverordnung kann in Kraft treten

Der Bundestag hat der Neuregelung der Verpackungsverordnung zugestimmt. Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung kann – nach Ablauf der Stillhaltefrist im Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Union – im April 2008 verkündet werden. Sie wird zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
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Mit den neuen Regelungen sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die haushaltsnahe Erfassung von Verkaufsverpackungen dauerhaft zu sichern.

Die von der Bundesregierung vorgelegte Neuregelung war am 20.12.2007 vom Bundesrat in wenigen Punkten geändert worden. Die von der Bundesregierung übernommenen Änderungen des Bundesrats hat nun auch der Bundestag gebilligt.

Zukünftig sind grundsätzlich alle Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, bei dualen Systemen zu lizenzieren. Um die Transparenz bei der Entsorgung von Verkaufsverpackungen zu erhöhen, müssen Vertreiber von Verpackungen zukünftig Mengen und Verbleib der von ihnen verwendeten Verpackungen in Vollständigkeitserklärungen dokumentieren. Diese Maßnahmen werden dazu führen, dass Trittbrettfahrer ihre Abfälle nicht mehr auf Kosten anderer entsorgen können.

Quelle: BMU

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