Wann sind Kooperationen in der Abfallwirtschaft vorteilhaft?

In der Abfallbranche bilden sich immer mehr Oligopole. Um die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken, hat das hessische Wirtschaftsministerium nun einen Leitfaden erarbeitet, in dem Rahmenbedingungen für eine Unternehmenskooperation aufgezeigt sind.

Die Grundlage für den Leitfaden mit dem Titel „Unternehmenskooperation am Beispiel des Recyclings gemischter Bau- und Abbruchabfälle“ bildete ein Modellprojekt, in dem drei mittelständische Entsorgungsunternehmen die Errichtung einer gemeinsamen Abfallsortieranlage prüften. Die Koordination und Leitung des Projektes lag bei der RKW Hessen GmbH, die wissenschaftliche Begleitung übernahm das Interdisziplinäre Forschungszentrum IFZ der Universität Gießen.

Wie das hessische Wirtschaftsministerium mitteilte, wurde aufgrund des großen, nutzbaren Recyclingpotenzials an einem konkreten Beispiel die technischen, organisatorischen und ökonomischen Bedingungen für die Errichtung und den Betrieb der Gemeinschaftsanlage erarbeitet. Dabei sollen sich deutliche Vorteile für die beteiligten Unternehmen gezeigt haben: Die Massenbündelung führte zu sinkenden Kosten bei der Abfallaufbereitung. Zudem konnte die Finanzierung der Anlage besser realisiert werden als im Alleingang. Als entscheidend für den Erfolg habe sich ferner erwiesen, dass die Stoffströme sorgfältig ermittelt und die Kalkulation als zentrales Element zur Steuerung und Optimierung des Vorhabens fortgeführt wurden.

Da die Vorteile einer Kooperation nicht nur für den Betrieb einer Sortieranlage für Bau- und Abbruchabfälle gelten, könne der Leitfaden auch von kleinen und mittleren Unternehmen aus anderen Segmenten der Abfallwirtschaft genutzt werden, in denen eine Massenbündelung sinnvoll wäre.

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