EU-Komission lehnt Regulierung der Daseinsvorsorge ab

Die EU-Kommission hat sich gegen eine europaweite Regulierung der Daseinsvorsorge ausgesprochen. In einer Mitteilung bestärkt sie vielmehr das Recht von Mitgliedsländern und Kommunen, solche Dienste weitgehend selbst zu definieren und zu regeln. Eine Regulierung in diesen Bereichen gilt als äußerst problematisch, weil die Situation in den Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich ist.

In Deutschland versteht man unter Daseinsvorsorge hauptsächlich die von Kommunen erbrachte Leistungen. In anderen Ländern zählt auch etwa die Post dazu. Die europäischen Gewerkschaften und die Sozialisten im Europaparlament treten für eine Regulierung des Bereiches ein.

Die „Financial Times Deutschland“ zitiert aus der Mitteilung der Kommission, die betont, dass Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ihrer Ansicht nach dem EU-Wettbewerbsrecht und den Vergaberegeln unterliegen. Lediglich Dienste ohne Gewinnausrichtung, etwa soziale Sicherungssysteme, seien davon ausgenommen.

Im neuen EU-Vertrag, den die Staats- und Regierungschefs kürzlich auf den Weg gebracht haben, wird die Gestaltungsfreiheit von Städten und Gemeinden bei der Organisation der Daseinsvorsorge festgeschrieben.

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