EU-Gericht: Kürzung der Emissionszertifikate war rechtens

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt darf Millionen Emissionszertifikate zurückfordern. Das Europäische Gericht Erster Instanz (EuGeI)entschied, dass nachträgliche Kürzungen nicht gegen EU-Recht verstoßen. Es geht um Rechte aus der ersten Handelsperiode von 2005 bis 2007, die auf Basis von Sonderzuteilungsregelungen beantragt wurden. Für sie gibt laut Zulassungsgesetz 2007 (ZuG 2007) unter bestimmten Bedingungen nachträgliche Kürzungen.

Laut DEHSt sind von dem Urteil 700 Anlagen oder knapp 38 Prozent der Teilnehmer am
Emissionshandel betroffen. Die Europäische Kommission erklärte laut dem Nachrichtendienst „Dow Jones“, dass sie eine Anfechtung der Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof prüfe. Ob sich das Urteil auf die zweite Handelsperiode von 2008 bis 2012 auswirke, konnte eine Kommissionssprecherin noch nicht sagen.

Die Kommission sei besorgt darüber, dass es einen Präzedenzfall für die nachträgliche Änderung der Zuteilungsmenge geben könnte. Ihrer Meinung nach sollte Verlässlichkeit Priorität haben, weshalb die Menge weder nach oben ncoh nach unten geändert werden sollte.

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