Die Initiative beruft sich einem Bericht der „Lübecker Nachrichten“ nach auf das Informations-Freiheits-Gesetzes (IFG), das jedem Bürger die Einsicht in Behördenakten binnen Monatsfrist erlaubt. In der Auseinandersetzung geht es um die Erweiterung eines Müllheizkraftwerkes. Die Vereinsvorsitzende Dr. Kriemhilt Hausberg erklärte, sie sei vom Landrat zunächst an den ZVO-Verbandsvorsteher Suhren verwiesen worden, der aber habe bis heute keine Akteneinsicht gewährte. Daher sei die Frage aufgekommen, was der ZVO zu verbergen habe.
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