Der BDE sehe in dem Kabinettsbeschluss, so Harmening, allerdings noch Verbesserungspotentiale gegenüber den bisherigen Entwürfen, etwa im Bereich der Verpackungsquotierung für sämtliche Verkaufsverpackungen und der Vollständigkeitserklärung. Wichtig sei aber auf jeden Fall, dass die Verpackungsentsorgung weiterhin fest in einem privatrechtlich-wettbewerblichen Umfeld eingebunden ist. Der BDE fordert eine zügige Beratung des Entwurfs der 5. Novelle im Bundestag und Bundesrat und warnt vor einer Entwertung des mühsam gefundenen Kompromisses durch voreilige Debatten über eine 6. Novelle der Verpackungsverordnung.
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