Vergaberechtsnovelle kann in Kraft treten

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2016 die Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet. Der BDE begrüßt die darin getroffene Aufwertung sogenannter „grüner“ Vergabekriterien, kritisiert aber Regelungen, die Spielräume für eine Beschränkung der Ausschreibungen und damit des Wettbewerbs bedeuten.

Diese erlauben es den öffentlichen Auftraggebern, weiterhin das Risiko und die Verantwortung einseitig auf die Anbieter zu verlagern oder aber mittels ausschreibungsfreier Interkommunaler Zusammenarbeit und Inhouse-Vergabe Dienstleistungen gänzlich dem Markt zu entziehen.
 
BDE-Präsident Peter Kurth: „Private Bieter haben gegenüber den ausschreibenden Stellen weiterhin das Nachsehen. So hat es die Politik leider versäumt, unzumutbare Bedingungen zu Lasten der Bieter zu unterbinden. Darüber hinaus hätte sich die Branche eine bieterfreundlichere Regelung beim Rechts-schutz gegen die Aufhebung einer Ausschreibung gewünscht.“
 
Die mit dem Bundesratsbeschluss nun vollständig abgeschlossene Novelle ist das größte vergaberechtliche Gesetz- und Verordnungsgebungsverfahren der letzten zehn Jahre. Sie dient der Umsetzung des Pakets zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts, das ein vollständig überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen oberhalb bestimmter Schwellenwerte enthält.
 
Kurth: „Bedauerlicherweise bleiben auch nach dieser umfangreichen Neureglung des Vergaberechts an vielen Stellen Markt und Wettbewerb auf der Strecke. In der Folge werden immer weniger Bürger davon profitieren können, die beste Leistung zum besten Preis zu erhalten. Vielmehr ist zu erwarten, dass weitere kommunale Monopole entstehen.“
 
Mit der Verabschiedung der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts durch den Bundesrat kann die Vergaberechtsnovelle nun vollständig und fristgemäß zum 18.04.2016 in Kraft treten.

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