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ZKS-Abfall

  • Auf Beförderer, Händler und Makler von Abfällen kommen ab dem 1. Juni neue Rahmenbedingungen zu. Nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) müssen sie die Tätigkeit ihres Betriebes vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzeigen. Darauf weist die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS Abfall) hin. Dazu sind Vollzugshinweise erstellt worden.

  • Ab dem 1. April wird die Nachweisführung für gefährliche Abfälle bundesweit auf die elektronische Form umgestellt. Jetzt hat Anita Tack, Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, die betroffenen Unternehmen aufgefordert, sich frühzeitig bei der Zentralen Koordinierungsstelle registrieren zu lassen. Das hat das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV) mitgeteilt.

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