Am 19. September führt der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages eine Sachverständigenanhörung zum Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) durch. Unter den elf Sachverständigen ist auch Hartmut Gaßner von der Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll., wie GGSC mitteilt. Am 8. September stellt der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) in einer Vorveranstaltung das KrWG auf den kommunalen Prüfstand.