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Überlassungspflicht

  • Das im Juni gefällte sogenannte Altpapier-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verstößt gegen europäisches Recht. Dieser Ansicht ist der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE). Die Interessenvertretung der privaten Entsorgungswirtschaft hatte zuvor ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Vereinbarkeit des Bundesverwaltungsgerichtsurteils mit europäischem Recht prüfen sollte.

  • Die Debatte um die Entsorgung von Haushaltsabfällen erhält neue Nahrung: Das Bundesumweltministerium hat eine Studie zum Thema „Haushaltsabfälle zwischen Privatisierung und Kommunalisierung“ anfertigen lassen. Offenbar fallen die Ergebnisse nicht zum Nachteil der Privaten aus, denn der Entsorgerverband BDE und der Stahlrecyclingverband BDSV sind zufrieden. Das Gutachten, so die beiden Verbände, setze einen deutlichen Kontrapunkt zum Standpunkt der kommunalen Abfallwirtschaft.

  • Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Prof. Clemens Weidemann von der Stuttgarter Kanzlei Gleiss & Lutz sieht realistische Chancen für eine weitreichende Liberalisierung der Hausmüllentsorgung. Der Überlassungspflicht unterliegen seiner Ansicht nach prinzipiell nur Abfälle, die nicht verwertet werden können. Dies gehe aus der Rechtssystematik des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes hervor, so Weidemann auf dem Altpapiertag des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungswirtschaft vergangene Woche in Berlin.

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