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Rücknahmepflicht

  • Zum 1. Januar 2026 tritt die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft. Ziel ist eine verbesserte Sammlung von Elektroaltgeräten sowie die Verringerung von Brandrisiken durch Lithium-Batterien. Der Handel wird künftig verpflichtet, deutlicher über Rückgabemöglichkeiten zu informieren und Sammelstellen einheitlich zu kennzeichnen.

  • Die SPD fordert die Bundesregierung auf, eine zügige Rücknahmepflicht des Handels für Alt-Energiesparlampen einzuführen. „Da die Energiesparlampe Quecksilber enthält, darf sie nicht zusammen mit dem Hausmüll, sondern muss als Sondermüll entsorgt werden“, erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Gerd Bollmann, zur ersten Lesung eines SPD-Antrags.

  • Die Grünen im Bundestag haben ein Handy-Pfand von zehn Euro vorgeschlagen. Damit wollen die Grünen die Sammlung und Weiterverwertung von Altgeräten ankurbeln. Um die Verbraucher zur Rückgabe alter Geräte zu bewegen, solle gemeinsam mit Handel und Industrie ein „zielführendes und effizientes Pfandsystem“ für Mobiltelefone und Smartphones entwickelt und eingeführt werden, heißt es in einem Antrag der Grünen-Fraktion.

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