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Lösungsmittel

  • Ein Chemieunternehmen ist nach einem Brand auf dem Firmengelände für die Entsorgung von kontaminiertem Löschwasser verantwortlich. Im abfallrechtlichen Sinne sei das Unternehmen als Erzeuger des kontaminierten Löschwassers anzusehen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Die Firma hatte gegen die Ordnungsverfügung der Bezirksregierung Arnsberg geklagt, das zwischengelagerte Löschwasser ordnungsgemäß zu beseitigen. Die Kosten dafür wurden mit etwa 500.000 Euro angesetzt.

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