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Landgericht

  • Lothar Kramm, der ehemalige Finanzvorstand der Berliner Stadtreinigung (BSR), ist vom Vorwurf der Korruption und des Geheimnisverrats freigesprochen worden. Es habe keine Unrechtsvereinbarungen zum Schaden der BSR gegeben, gaben die Richter des Berliner Landgerichts als Begründung an.

  • Das Stuttgarter Landgericht hat den ehemaligen Geschäftsführer der kreiseigenen Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWG) zu einer Geldbuße verurteilt. Wie die Stuttgarter Zeitung berichtet, muss Jürgen Hermann 120 Tagessätze zu 40 Euro zahlen. Das Amtsgericht Waiblingen hatte 2010 noch eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten wegen uneidlicher Falschaussage gegen ihn verhängt.

  • Die Berliner Stadtreinigung (BSR) widerspricht der Berichterstattung im „Tagesspiegel“ über die Entscheidung des Kammergerichts im Fall des BSR-Finanzvorstands Lothar Kramm. Die Zeitung hält der BSR vor, Mittel des Unternehmens verwendet zu haben, um diesem einen Anwalt „zur Seite zu stellen“. Richtig ist, betont die BSR, dass sich die BSR zur Aufklärung und Würdigung der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft eines eigenen Fachanwalts bedient habe, um den BSR-Organen eine fachlich fundierte Entscheidungsgrundlage zu liefern.

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