Der Bundestag will die Interkommunale Zusammenarbeit von der Umsatzsteuer befreien. Der BDE sieht darin eine Benachteiligung privater Unternehmen.
Der Bundestag will die Interkommunale Zusammenarbeit von der Umsatzsteuer befreien. Der BDE sieht darin eine Benachteiligung privater Unternehmen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechtmäßigkeit des 1995 geschlossenen Entsorgungsvertrages zwischen der Stadtreinigung Hamburg (SRH) und vier Landkreisen bestätigt. Durch dieses Urteil würden die „Möglichkeiten für die private Entsorgungswirtschaft de facto eingeschränkt“, sagt bvse-Justiziarin Manuela Hurst. Der VKS im VKU begrüßt diese Entscheidung hingegen als „Schritt in die richtige Richtung“.
Die kommunalen Spitzenverbände fordern weiterhin eine Freistellung von der Verpflichtung, interkommunale Leistungen im Rahmen des Vergaberechts auszuschreiben.
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