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Informationspflichten

  • Die grenzüberschreitende Verbringung von sogenannten „grün gelisteten Abfällen“ nach Polen ist seit dem 1. Januar einfacher. Wie die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) in ihrem aktuellen Newsletter mitteilt, sind bisherigen Sonderreglungen für diese Abfälle entfallen.

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