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illegale Ablagerung

  • Vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen haben sich zwei Abfall-Unternehmen aus dem Landkreis Ravensburg und das Land Baden-Württemberg auf einen Vergleich über die Bezahlung der Rückführung illegal nach Ungarn exportierter Kunststoffabfälle geeinigt. Wie die Schwäbische Zeitung online (SZON) berichtet, wurde den beteiligten Parteien allerdings ein Widerrufsrecht bis zum 6. März eingeräumt.

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