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gewerbliche

  • „Gewerbliche Sammlungen werden zugunsten kommunaler Sammelsysteme zunehmend untersagt, das entzieht vielen regelrecht die Existenzgrundlage“, kritisiert bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des Fachverbandes Textilrecycling, Michael Sigloch. Dabei würden nach Auffassung des FTR im bvse immer mehr Grenzen überschritten.

  • Gewerbliche Sammler von Wertstoffen aus Privathaushalten müssen ihre Sammlungen gemäß Paragraf 18 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) der zuständigen Behörde anzeigen. Weil der Gesetzestext sehr komplex ist, haben die BDSV und der VDM für ihre Mitglieder eine Hilfestellung erarbeitet.

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