Die Pflichtpfandregelung für Einwegverpackungen ist mit dem Europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg entschieden und damit die Klage zweier österreichischer Getränkehersteller abgewiesen.
Die Pflichtpfandregelung für Einwegverpackungen ist mit dem Europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg entschieden und damit die Klage zweier österreichischer Getränkehersteller abgewiesen.
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