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SCHLAGWORTE: Einweggetränkeverpackungen

Einweggetränkepackungen lizenzieren

| Das Bundesumweltministerium (BMU) bezieht Position: Nicht bepfandete Einweg-Getränkepackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter sollen auch nach der 5. Novelle der Verpackungsverordnung bei dualen Systemen lizenziert werden. Branchenlösungen für diese Verpackungen sind nach Auffassung der Behörde nicht möglich.
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