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Chemikalienverordnung

  • Wer gegen Stoffbeschränkungen nach REACH verstößt, begeht eine Straftat und muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Das sieht die neue Chemikalien-Sanktionsverordnung vor, wie das Umweltbundesamt (UBA) mitteilt. Die Freiheitsstrafe kann sich in manchen Fällen allerdings auch auf fünf Jahre erhöhen.

  • Immer mehr Produkte werden mit Nanomaterialien versehen, um sie mit Zusatzeigenschaften auszustatten. Das Öko-Institut empfiehlt, die Registrierungs- und Prüfanforderungen in den europäischen Chemikalienverordnungen REACH und CLP anzupassen, um den Besonderheiten von Nanomaterialien gerecht zu werden.

  • In einem Pilotprojekt wurde eine Bürokratiekostenanalyse auf Grundlage der ersten Erfahrungen mit der EU-Chemikalienverordnung REACH durchgeführt. Es handelt sich laut BAuA um das erste Projekt in Deutschland, das sich mit den bürokratischen Lasten von europäischen Verordnungen auf nationaler Ebene befasst.

  • Das Europäische Umweltbüro (EEB) und die Umweltrechtsorganisation Client Earth haben einen genaueren Blick auf die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA) geworfen. Ihre Erkenntnisse über die Rolle, die die ECHA bei der Implementierung der EU-Chemikalienverordnung Reach spielt, haben die NGOs in einem sehr kritischen Bericht veröffentlicht.

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  • Im Rahmen der europäischen Chemikalienrichtlinie Reach werden die Informationspflichten für besonders besorgniserregende Stoffe von Seiten der Landesbehörden momentan nur unzureichend erfüllt.

  • Bei der Registrierung von Substanzen im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung Reach klafft eine eklatante Lücke. An die 1.500 Substanzen, die eigentlich hätten registriert werden müssen, seien nicht registriert worden. Das teilt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit. Nach der durchgeführten Ursachenforschung stellte ECHA heute die Analyse und eine Liste der fehlenden Substanzen vor.

  • Bei der Umsetzung der europäischen Chemikalienverordnung Reach besteht noch Klärungsbedarf, wie einzelne Anforderungen sachgerecht umgesetzt werden sollten. Einen Teil dieser klärungsbedürftigen Fragen betreffe das Recycling von Kunststoff-Abfällen. In einer neuen Studie gibt das Umweltbundesamt (UBA) eine Handreichung für eine sachgerechte Umsetzung der Rreach-Anforderungen für Betreiber von Recyclinganlagen.

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