Für die rund 175.000 Beschäftigten in der Abfallwirtschaft gelten ab Anfang Februar neue Lohnuntergrenzen. Die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums hat das Kabinett passiert, wie die Bundesregierung mitteilt.
Für die rund 175.000 Beschäftigten in der Abfallwirtschaft gelten ab Anfang Februar neue Lohnuntergrenzen. Die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums hat das Kabinett passiert, wie die Bundesregierung mitteilt.
Die Mindestlöhne in der Abfallwirtschaft stehen vor der Verlängerung. Die Tarifparteien hätten sich in der vom Bundesarbeitsministerium einberufenen Tarifkommission darauf geeinigt, den Mindestlohn bis zum 31. August 2011 zu verlängern. Das hat das Ministerium mitgeteilt. Gleichzeitig solle er von derzeit 8,02 Euro auf 8,24 Euro pro Stunde steigen. Dem muss die Bundesregierung noch zustimmen.
Die gestern gestarteten Gespräche zur Fortsetzung des Mindestlohnes für die Abfallwirtschaft sind auf Anfang August vertagt worden. Zu diesen Gesprächen waren die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi), die Vereinigung Kommunale Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) zusammengekommen, wie Verdi mitteilt.
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