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Papier

  • Dies schreibt die IG Paro in ihrer jüngsten Pressemitteilung. Laut dem Geschäftsführer des Altpapierinteressensverbandes, Werner Templin, würden Papierfabriken immer häufiger rechtskräftige Verträge nicht mehr erfüllen. Templin: „Hier wird eklatant gegen bestehendes Recht verstoßen.“

  • Der Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock vom 6. März stellt die bundesweit praktizierte Ausschreibungspraxis für Altpapier aus privaten Haushalten in Frage. Mit seiner Entscheidung widerspricht das OLG ausdrücklich dem Bundeskartellamt, das 2004 sowohl gemeinsame Ausschreibungen von Kommune und DSD als auch Verträge zwischen Kommunen und Entsorgern über die Gesamtmenge einschließlich des Verpackungsanteils verboten hat.

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  • Der vor kurzem beschlossene Mindestlohn für Beschäftigte der Entsorgungsbranche trifft die Sortierbetriebe in der Altpapierbranche besonders hart, kritisiert Werner Templin. Wie der Geschäftsführer der IG Paro heute in einem Gespräch mit dem RECYCLING magazin erläuterte, liegt dies vor allem daran, dass die automatische Sortierung in der Altpapierbranche bei weitem noch nicht so weit voran geschritten sei, wie beispielsweise bei den Altkunststoffen.

  • Die Wirtschaftskrise wird für die Altpapierbranche immer bedrohlicher. Gefährdet sind vor allem Entsorger mit langfristigen Abnahmeverträgen mit hohen Festpreisvereinbarungen. Laut dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) sind Korrekturen unumgänglich, vor allem bei kommunalen Altpapiermengen, die ohne Preisanpassungsmechanismus übernommen werden.

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  • Die deutsche Papier- und Zellstoffindustrie ist trotz ihrer hohen internationalen Wettbewerbsfähigkeit von den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise betroffen, erklärte der Präsident des Verbandes Deutscher Papierfabriken, Dr. Wolfgang Palm, auf der Jahrespressekonferenz des Verbandes Deutscher Papierfabriken (VDP).

  • Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Ludwigslust will bei der Altpapiersammlung sein Bringsystem auf ein Holsystem umstellen, um damit den gewerblichen Altpapiersammlern (Alba Nord, USM und Gollan) das Feld nicht kampflos zu überlassen. Bereits im Vergabeverfahren hatte der Landkreis dem potenziellen Auftragnehmer untersagt, in derselben Gebietskörperschaft gewerblich Altpapier zu sammeln. Nun prüft das Oberlandesgericht Rostock eine Entscheidung der Vergabekammer Schwerin, die darin einen Verstoß gegen § 97 Abs. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) sieht.

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