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Grenzüberschreitende Abfallverbringung

Ort: Berlin
07.03.2018

Im grenzüberschreitenden Geschäft ist die Abfallverbringungsverordnung mit umfassenden Regelungen für den Import und Export von Abfällen zu beachten. Die Verfahrensvorschriften zur Notifizierung, das Listensystem und die Einwandsgründe sind nur einige Punkte, die absolut praxisrelevant sind.

Details

Datum:
07.03.2018
Veranstaltungskategorie:
Webseite:
https://veranstaltungen.bde.de/?sub=325

Veranstalter

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft
Telefon
+49 30 59003350
E-Mail
info@bde.de
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