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Gefahrstoffbeauftragter gem. § 6 GefStoffV

Ort: Mannheim
13.12.2017 - 14.12.2017

Fachkundige Person zur Gefährdungsbeurteilung beim Umgang und der Freisetzung von Gefahrstoffen. Mit der novellierten Gefahrstoffverordnung wurde 2015 unter anderem die Eigenverantwortung des Geschäftsführers deutlich verschärft. So ist er verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durch eine fachkundige Person vornehmen zu lassen.

Details

Beginn:
13.12.2017
Ende:
14.12.2017
Veranstaltungskategorie:
Webseite:
https://veranstaltungen.bde.de/?sub=343

Veranstalter

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft
Telefon
+49 30 59003350
E-Mail
info@bde.de
Veranstalter-Website anzeigen
« Probenahme fester Abfälle auf der Basis der LAGA Richtlinie PN 98 und DIN 19 698-1
Aufrechterhaltung der Fachkunde mit Schwerpunkt: Nachweisführung »