- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Aufrechterhaltung der Asbest Sachkunde für verantwortliche Personen gem. TRGS 519
Ort: Berlin
28.09.2017
Gemäß der Neufassung der TRGS 519 vom Januar 2014 können Sachkundige die Gültigkeit ihres Sachkundenachweises um sechs Jahre verlängern, wenn sie noch während der Geltungsdauer ihres Sachkundenachweises einen behördlich anerkannten „Fortbildungslehrgang“ wie diesen besucht haben.