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Aufrechterhaltung der Asbest Sachkunde für verantwortliche Personen gem. TRGS 519

Ort: Berlin
28.09.2017

Gemäß der Neufassung der TRGS 519 vom Januar 2014 können Sachkundige die Gültigkeit ihres Sachkundenachweises um sechs Jahre verlängern, wenn sie noch während der Geltungsdauer ihres Sachkundenachweises einen behördlich anerkannten „Fortbildungslehrgang“ wie diesen besucht haben.

Details

Datum:
28.09.2017
Veranstaltungskategorie:
Webseite:
https://veranstaltungen.bde.de/?sub=341

Veranstalter

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft
Telefon
+49 30 59003350
E-Mail
info@bde.de
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