Seit dem 1. Juni stellt schon das bloße Anbieten unregistrierter Elektrogeräte oder Batterien einen abmahnfähigen Tatbestand dar. Darauf weist take-e-way hin. Rechtsanwalt Holger Jacobj von der Sozietät Prof. Versteyl Rechtsanwälte stellt die wichtigsten Neuerungen vor.







