REACH-Verordnung könnte Kunststoffrecycling verteuern

Experten befürchten, dass mit der europäischen Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) große Belastungen für Kunststoffrecycler einhergehen könnten. Würde aufbereitetes Plastik unter die Definition „Produkt“ fallen, kämen umfangreiche Pflichten auf die Unternehmen zu.

„Im schlimmsten Fall“, sagt Thomas Probst vom Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) im „Handelsblatt“ , „könnte jemand, der aus recycelten Stoffen Produkte herstellt, als Hersteller gelten.“ Auch Fritz Prechtl, REACH-Experte beim
TÜV Süd in München, hält dieses Szenarion für wahrscheinlich. Er glaubt, dass momentan rund 100.000 Stoffe auf dem europäischen Markt verwendet werden dürfen, ohne dass jemals untersucht worden wäre, ob sie gefährlich sind. „Von
denen befinden sich 30 000 tatsächlich auf dem Markt. Diese Stoffe sollen jetzt bewertet werden, wie es für jeden neuen Stoff, der in den Markt eingeführt wird, ohnehin notwendig ist“, Prechtl der Zeitung.

Wenn die Kunststoffe bei den Recyclern ankommen, ist ihre Zusammensetzung unbekannt. Allerdings: „Nach REACH müsste das immer über ein Sicherheitsdatenblatt dokumentiert sein.“ Hierfür könnte ein großer Verwaltungs- und Rechercheaufwand auf die Unternehmen zukommen.

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