216 Millionen Euro Einnahmen erzielt
Nach Angaben des Umweltbundesamtes belaufen sich die Einnahmen des Einwegkunststofffonds für 2024 auf rund 216 Millionen Euro. Nach Abzug der Verwaltungskosten von etwa 11 Millionen Euro verbleiben gut 200 Millionen Euro für die Auszahlung an anspruchsberechtigte Kommunen und Einrichtungen. In den Verwaltungskosten enthalten sind auch anteilige Aufwendungen aus dem Einführungsjahr 2023.
Der Fonds wird vom Umweltbundesamt verwaltet. Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte müssen dort Abgaben entrichten. Ziel ist eine verursachergerechte Finanzierung der Reinigung und Entsorgung von Abfällen im öffentlichen Raum.
Prüfung der Leistungsmeldungen läuft
Derzeit prüft das Umweltbundesamt rund 2.000 eingegangene Leistungsmeldungen für das Jahr 2024. Grundlage für die spätere Auszahlung ist das Punktesystem der Einwegkunststofffondsverordnung. Nach Abschluss der Prüfung werden Gesamtpunktzahl und Punktewert ermittelt und über die Plattform DIVID veröffentlicht.
Die Auszahlungen für das Leistungsjahr 2024 sollen nach aktueller Planung in der zweiten Jahreshälfte 2026 erfolgen.
Kommunale Betriebe rechnen mit Entlastung
Der VKU bewertet die bisherigen Entwicklungen positiv, auch wenn das ursprünglich erwartete Fondsvolumen von rund 430 Millionen Euro noch nicht erreicht wird. Der Verband sieht dennoch eine spürbare Unterstützung für kommunale Stadtreinigungsbetriebe.
Zugleich ruft der VKU anspruchsberechtigte Kommunen und Einrichtungen dazu auf, sich am Fonds zu beteiligen und Leistungen zu melden. Der Fonds könne dazu beitragen, kommunale Reinigungskosten teilweise zu refinanzieren und Maßnahmen zur Stadtsauberkeit zu unterstützen.
Mittel für Anti-Littering-Maßnahmen vorgesehen
Nach Auffassung des Verbandes sollten die ausgezahlten Mittel gezielt für Maßnahmen gegen Vermüllung eingesetzt werden. Dazu zählen Aufklärungskampagnen, kommunale Sauberkeitsinitiativen sowie Investitionen in Reinigungstechnik.
Darüber hinaus spricht sich der VKU für eine Weiterentwicklung des Einwegkunststofffonds zu einem umfassenderen Anti-Littering-Fonds aus. Künftig könnten auch weitere stark litteringrelevante Produkte wie Kaugummis oder Pizzakartons in die Finanzierung kommunaler Reinigungsleistungen einbezogen werden.







