Ausgangspunkt ist ein Konflikt zwischen öffentlichem Auftraggeber und beauftragtem Entsorgungsunternehmen über die korrekte Einstufung des Materials. Nach Angaben des Auftragnehmers bestanden frühzeitig Zweifel an der Abfalldeklaration sowie Bedenken zu möglichen Risiken im Umgang mit dem Material – etwa, dass Schadstoffe durch Niederschläge in den Boden gelangen und in Richtung Bodensee verlagert werden könnten. Eine vom Unternehmen angeregte Nachbeprobung zur Klärung dieser Fragen erfolgte nach Kenntnisstand des bvse nicht.
bvse-Geschäftsführer Stefan Schmidmeyer bewertet den Vorgang deutlich: „Aus meiner Sicht ein ganz klarer Fall von ‚Vollzugsdefizit‘ und ‚wer es rechtskonform machen will, ist der Dumme‘.“
Zum Teil gefährlicher Abfall
Eine vom Auftragnehmer veranlasste Probenahme bestätigte nach dessen Angaben die geäußerten Zweifel und deutet darauf hin, dass zumindest ein Teil des Abbruchmaterials als gefährlicher Abfall einzustufen sein könnte. Nachdem sich das Unternehmen weigerte, das Material auf dieser Grundlage als unproblematisch zu behandeln und abzutransportieren, wurde das Vertragsverhältnis im weiteren Verlauf beendet.
Aus Sicht des bvse legt der Fall ein gravierendes Vollzugsdefizit offen. Zwar bestehen klare und verbindliche Regelwerke für die Untersuchung und Einstufung von Bauabfällen. Allerdings sei deren konsequente Anwendung und Kontrolle in der Praxis jedoch nicht durchgängig gewährleistet.
Nach Einschätzung des Verbandes sprechen die vorliegenden Hinweise dafür, dass die erforderliche Vorerkundung – insbesondere im Hinblick auf Asbest und andere gefährliche Stoffe – nicht durchgängig rechtskonform erfolgt ist und dies zu einer fehlerhaften Abfalldeklaration beigetragen haben könnte.
Keine Konsequenzen
Der bvse kritisiert insbesondere, dass mögliche Mängel bei der Probenahme zwar erkannt, jedoch nicht konsequent mit entsprechenden Maßnahmen adressiert werden. „Es kann nicht sein, dass Fehler bei der Probenahme folgenlos bleiben. Das benachteiligt regelkonform arbeitende Unternehmen und gefährdet zugleich Umwelt- und Gesundheitsschutz“, so Schmidmeyer. Der Fall Allensbach wird daher auch rechtlich geprüft.
Der bvse fordert vor diesem Hintergrund eine konsequentere und bundesweit einheitliche Anwendung der bestehenden Regelwerke sowie eine stärkere behördliche Kontrolle – insbesondere bei Vorerkundung, Probenahme, Analytik und Deklaration von Bauabfällen. Nur so könne sichergestellt werden, dass Umweltstandards eingehalten und faire Wettbewerbsbedingungen gewährleistet werden.
Hintergrund
Beim Ausbau der B33 werden Teile des Materials in unmittelbarer Nähe zum Bodensee gelagert, einem zentralen Trinkwasserspeicher für Millionen Menschen. Wie die zuständigen Behörden gegenüber dem SWR bestätigten, sind Teile der Abfälle mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) belastet; zudem wurden Auffälligkeiten bei Asbest festgestellt. Insgesamt sind bislang rund 4.000 Tonnen Betonabbruch angefallen sowie etwa 160 Tonnen belasteter Straßenaufbruch. Für rund 51 Tonnen Material ist eine gesonderte Asbestentsorgung vorgesehen.
Auch die Zwischenlagerung in sensibler Lage nahe des Bodensees wird aus Branchensicht kritisch gesehen. Zwar sehen die zuständigen Behörden derzeit keine Beanstandungen, dennoch bleiben Fragen hinsichtlich möglicher Risiken durch Auswaschungen und Schadstoffverlagerungen offen.







