Die von der DWA geforderte Verschiebung des Umsetzungsbeginns von 2029 auf 2039 bewertet der BDE als problematisch für den Umwelt- und Ressourcenschutz sowie für Investitionen in Recycling- und Rückgewinnungstechnologien. Der Verband verweist darauf, dass eine Umsetzung ab 2029 hohe Anforderungen an Kommunen, Entsorgungswirtschaft und Anlagenbetreiber stellt, eine Verschiebung jedoch zu Unsicherheiten führen könne. Insbesondere Unternehmen, die frühzeitig in neue Verwertungswege, Anlagen und Technologien zur Rückgewinnung von Phosphor investiert haben, könnten dadurch benachteiligt werden. Der BDE sieht in der Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlammaschen zudem einen Beitrag zur Reduzierung von Importen und zur Verringerung von Abhängigkeiten bei einem als kritisch eingestuften Rohstoff.
Die DWA begründet ihre Forderung nach einer Fristverlängerung mit fehlenden Kapazitäten und rechtlichen Unsicherheiten. Der BDE widerspricht dieser Einschätzung und verweist auf die Bedeutung eines stabilen regulatorischen Rahmens für Investitionen. Aus Sicht des Verbands schafft die Klärschlammverordnung die notwendige Grundlage, um den Ausbau von Anlagenkapazitäten und den Markthochlauf von Technologien zur Phosphorrückgewinnung planbar voranzubringen. Statt über eine Verschiebung der Pflichten zu diskutieren, sieht der BDE den Schwerpunkt bei Maßnahmen, die die Umsetzung der Vorgaben unterstützen und beschleunigen.
Beim zweiten Branchendialog des Bundesumweltministeriums mit Verbänden, Entsorgungsunternehmen und Kommunen hat der BDE hierfür ein Fondsmodell vorgeschlagen. Demnach soll ein Malus pro Tonne deponierter Klärschlammasche in einen Fonds eingezahlt werden, aus dem Projekte und technische Lösungen zur Phosphorrückgewinnung finanziert werden können. Ziel ist es, Kommunen bei Ausschreibungen und Technologieanbieter bei der Umsetzung zu unterstützen, Investitionsrisiken zu reduzieren und die Umsetzung des Phosphorrecyclings zu erleichtern. Aus Sicht des BDE sollten rechtliche und organisatorische Fragen solcher Modelle kurzfristig gemeinsam geklärt werden, statt die gesetzlichen Verpflichtungen pauschal um zehn Jahre zu verschieben.







