Ziel ist es, Emissionen von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden weiter zu vermeiden und zu begrenzen. Gleichzeitig sollen Genehmigungsprozesse effizienter ausgestaltet und Investitionen in moderne Umwelttechnik erleichtert werden. Die Bundesregierung verbindet die Umsetzung der EU-Vorgaben mit Maßnahmen zur Modernisierung des Immissionsschutzrechts und zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren.
Die Industrieemissions-Richtlinie gilt in der Europäischen Union seit 2010. Sie regelt Genehmigung, Betrieb, Überwachung und Stilllegung einer Vielzahl industrieller Anlagen, darunter Anlagen der Energiewirtschaft, der chemischen Industrie sowie zahlreiche Abfallbehandlungsanlagen. EU-weit betrifft sie rund 40.000 Industrieanlagen. Nach Angaben der Bundesregierung haben Umsetzung und Anwendung der Richtlinie dazu beigetragen, dass Emissionen bestimmter Luftschadstoffe aus Industrieanlagen in der EU seit 2010 deutlich zurückgegangen sind. Dazu zählen unter anderem Stickstoffoxide, Schwefeloxide und ausgewählte Schwermetalle.
Mit der Novelle der Richtlinie wird der Rechtsrahmen weiterentwickelt. Die IED 2.0 legt einen stärkeren Fokus auf die Unterstützung der Industrie bei der Umstellung auf klimafreundlichere Produktionsverfahren. Zusätzlich soll die Gesamtumweltleistung von Anlagen stärker berücksichtigt werden. Auch die Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit werden ausgeweitet. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis Juli 2026 in nationales Recht übertragen.
Die Europäische Kommission hat zudem Mitte Dezember ein ergänzendes Paket zur Vereinfachung von Umweltvorschriften im Bereich Industrieemissionen vorgestellt, den sogenannten EU-Umwelt-Omnibus. Dieser zielt darauf ab, Unternehmen zu entlasten und gleichzeitig zentrale Umweltziele beizubehalten. Das vom Kabinett beschlossene Umsetzungspaket greift einzelne Vorschläge daraus bereits auf, etwa bei Übergangsfristen und möglichen Verfahrensvereinfachungen.
Im Zuge der nationalen Umsetzung sieht die Bundesregierung weitere Maßnahmen vor, die im Rahmen der Modernisierungsagenda sowie des Deutschlandpakts vereinbart wurden. Dazu zählt die Ausweitung vereinfachter und beschleunigter Genehmigungsverfahren. Außerdem soll es möglich werden, für bestimmte Chemieanlagen flexiblere Rahmengenehmigungen zu erteilen.
Die Entwürfe wurden nach Angaben der Bundesregierung in Abstimmung mit Ländern und Verbänden entwickelt und im Vorfeld durch Praxischecks auf Umsetzbarkeit geprüft. Das Gesetzgebungsverfahren wird nun im Bundestag fortgesetzt. Im Anschluss soll das Vorhaben zusammen mit einer begleitenden Verordnung zur Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie dem Bundesrat zugeleitet werden.







