Anzeige

Neues Batterierecht vollständig wirksam

Mit Ablauf des 15. Januar 2026 sind sämtliche Neuregelungen des im Herbst novellierten Batterierechts in Kraft getreten.
© E. Zillner
Anzeige

Batteriehersteller mussten ihre Batterien bis zu diesem Stichtag an eine Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) beteiligen und die gesetzlich erforderlichen Angaben im Registrierungsverfahren ergänzen. Erfolgt dies nicht, gilt die Batterie-Registrierung als erloschen. In diesem Fall ist das Inverkehrbringen der betreffenden Batterien unzulässig und es besteht ein Vertriebsverbot.

Seit Ende Dezember 2025 hat die stiftung ear eine Vielzahl von Organisationen für Herstellerverantwortung zugelassen. Durch die begleitende Information der stiftung ear sowie der zugelassenen OfHs konnte ein großer Teil der bestehenden Batterie-Registrierungen fortgeführt werden. Im Bereich der Gerätebatterien blieben nach Angaben der stiftung ear 92 Prozent der Registrierungen erhalten.

Hersteller, die bislang keine OfH-Beteiligung vorgenommen haben, müssen dies nachholen. Der Vertrieb von Batterien ohne gültige Registrierung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Nach erfolgter Beteiligung ist eine erneute Registrierung erforderlich. Vollständige Anträge, bei denen die OfH die Herstellermengen bestätigt hat, werden nach Angaben der stiftung ear innerhalb von maximal einer Woche freigegeben.

Quelle: Stiftung ear
Lesen, was die Branche bewegt
Newsletter
Bleiben Sie auf dem Laufenden und erhalten Sie einmal wöchentlich den RECYCLING magazin Newsletter.
Registrieren
Ich bin damit einverstanden, dass die DETAIL Architecture GmbH mir regelmäßig individualisierte spannende Neuigkeiten und Veranstaltungen per E-Mail zusendet. Die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen in der Datenschutzerklärung. Ich kann meine Einwilligung gegenüber der DETAIL Architecture GmbH jederzeit widerrufen.
close-link